Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, bevor Sie Dienste der Activitytoys-Verleih nutzen. Diese Bedingungen regeln Ihre Nutzung dieser Website und die Vermietung der Produkte.
§ 1 Geltungsbereich
1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Activitytoys-Verleih, vertreten durch Inhaberin Olga Ekes (im Folgenden "Vermieter") und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB").
2. Mieter können sowohl volljährige, natürliche oder juristische Personen werden, Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, nachfolgend ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt.
3. Individuelle Vereinbarungen gehen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jedem Falle vor. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit. Solche AGB gelten nur, wenn der Vermieter diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote vom Vermieter sind unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter bedarf der Schriftform (über WhatsApp oder E-Mail ausreichend) und ist für einen Zeitraum von eine Wochen ab Zugang der Auftragserteilung bindend. Der Vermieter ist in der Entscheidung über die Annahme frei.
2. Reservierungen erfolgen unverbindlich.
§ 3 Mietzeit
1. Die Mietzeit wird vertraglich vereinbart.
2. Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände in Räumen vom Vermieter (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände in Räumen vom Vermieter (Mietende) ein.
3. Die Mietzeit kann im beiderseitigen Einvernehmen verlängert werden. Die Mietzeit verlängert sich, wenn der Vermieter einem Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmen. Ein Verlängerungsantrag muss dem Vermieter rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein.
4. Einer Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit wird widersprochen.
§ 4 Vergütung
1. Als Berechnungsgrundlage für das Entgelt bzw. die Gebühren für die dem Mieter überlassenen Gegenstände einschließlich Zubehör und die sonstige Leistungen, gelten unsere während der Mietdauer jeweils geltenden Preislisten. Sämtliche Angaben verstehen sich vorbehaltlich anderslautender Angaben inklusive der zu dem jeweils maßgeblichen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Das Entgelt bzw. die Gebühren samt Kaution sind bei der Abholung der Gegenstände zu entrichten.
§ 5 Transport
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, übernimmt der Vermieter nicht den Transport der Mietgegenstände. Übernimmt der Vermieter den Transport der Mietgegenstände durch ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Vermieter und dem Mieter, kann der Vermieter den Transport nach eigener Wahl selbst oder durch Dritte durchführen. Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten § 10 Abs. 1 und 2.
2. Lässt der Vermieter den Transport von einem Dritten durchführen, hat der Mieter vorrangig den Dritten wegen etwaiger Schadensersatzansprüche in Anspruch zu nehmen. Der Mieter kann zu diesem Zweck die Abtretung vom Vermieter gegen den Dritten zustehenden Ansprüche in demjenigen Umfang verlangen, in dem Vermieter dem Mieter gegenüber gemäß § 10 Abs. 1 und 2 zur Haftung verpflichtet ist.
§ 6 Stornierung durch den Mieter
1. Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Mieter ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Im Falle der Stornierung ist der Mieter verpflichtet, die Vergütung gemäß § 4 nach folgender Staffel als Schadenersatz an den Vermieter zu zahlen:
Stornierung 2 Tage vor vertraglichem Mietbeginn 50% von der Gesamtsumme.
Stornierung 1 Tag vor vertraglichem Mietbeginn 70% von der Gesamtsumme.
3. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei dem Vermieter maßgeblich. Die Schadensersatzverpflichtung entfällt insoweit, als der Mieter nachweist, dass dem Vermieter kein Schaden oder ein Schaden in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
§ 7 Zahlung und Kaution
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Vergütung ohne Abzüge/Skonti im Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns fällig. Vergütungen für sonstige Leistungen sind ebenfalls bei Vertragsbeginn fällig. Der Vermieter ist zur Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter nur im Falle der vorherigen vollständigen Zahlung der Vergütung verpflichtet. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist in jedem Fall der Eingang des Geldes beim Vermieter maßgeblich.
2. Kaution: Bei der Abholung des Mietgegenstandes erhebt der Vermieter eine vom Mieter zu hinterlegende Kaution in jeweils angemessener Höhe. Die Kaution ist bei mangelfreier und pünktlicher Rückgabe des Mietgegenstandes zurückzuerstatten. Im Falle mangelhafter Rückgabe (gerissen, dreckig, nass, nicht richtig zusammengerollt, verspätete Rückgabe) des Mietgegenstandes behält sich der Vermieter diese in Anrechnung auf dadurch entstehende Ansprüche ganz oder teilweise ein.
3. Kosten, die durch nicht vereinbarte Hol- und Bringfahrten und/oder das Fernbleiben des Mieters oder deren Vertreter zu vertraglich vereinbarten Zeiten entstehen, werden nachträglich in Rechnung gestellt. Bei wetterbedingtem, auch vollständigem Nutzungsausfall, auch wenn das Gerät nicht ausgepackt oder aufgebaut wurde, ist das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu entrichten.
4. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Mieter nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Mieter uneingeschränkt berechtigt.
§ 8 Übergabe des Mietgegenstandes
1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Mietgegenstände in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet Zustand mitsamt den erforderlichen Unterlagen und Beschreibungen.
2. Der Mieter ist ohne die Erlaubnis vom Vermieter nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietgegenstände einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.
§ 9 Gebrauchsüberlassung und Mängel
1. Der Mieter hat die Mietgegenstände unverzüglich, bei der Abholung, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Vermieter diesen unverzüglich anzuzeigen. Hierzu unterzeichnet der Mieter oder eine von ihm beauftragte Person den Mietvertrag.
2. Unterlässt der Mieter die Anzeige eines Mangels, so gilt die Mietsache als mangelfrei, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht erkennbar war.
3. Sind die Mietgegenstände im Zeitpunkt der Überlassung mangelhaft oder zeigt sich ein solcher Mangel später, so kann der Mieter nach rechtzeitiger Anzeige Nachbesserung verlangen. Dies gilt nicht, soweit der Mieter den Mangel selbst verursacht. Activitytoys-Verleih kann das Nachbesserungsverlangen nach eigener Wahl durch Bereitstellung eines gleichwertigen Mietgegenstandes oder durch Reparatur erfüllen. Der Mieter kann die Durchführung der Nachbesserung nur während des vereinbarten Mietdauer-Zeitraums verlangen.
4. Ein Minderungs- oder Kündigungsrecht nach Maßgabe des §§ 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB steht dem Mieter nur zu, wenn der Nachbesserungsversuch vom Activitytoys-Verleih erfolglos geblieben ist oder Activitytoys-Verleih die Nachbesserung mangels Kostenübernahme abgelehnt hat. Unterlässt der Mieter die Anzeige oder zeigt er den Mangel verspätet an, kann der Mieter aufgrund des Mangels nicht mindern, gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 BGB kündigen oder Schadenersatz verlangen. Der Anspruch auf Schadensersatz ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel Activitytoys-Verleih zwar unverzüglich angezeigt hat, eine Nachbesserung innerhalb des genannten Mietdauer-Zeitraums jedoch nicht möglich war. Im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Anzeige ist der Mieter Activitytoys-Verleih zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. Jegliches Mitverschulden des Mieters an dem Mangel schließt das Kündigungsrecht aus.
5. Sind mehrere Gegenstände vermietet, ist der Mieter zur Kündigung des gesamten Vertrages aufgrund Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur berechtigt, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mangelhaftigkeit die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigt.
6. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Activitytoys-Verleih haftet nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Mieter vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände.
§ 10 Schadensersatz
1. Vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche stehen dem Mieter nur zu, wenn diese auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch Activitytoys-Verleih, ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536 Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. Für typische, vorhersehbare Schäden, haftet Activitytoys-Verleih darüber hinaus auch, wenn sie durch fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Activitytoys-Verleih, ihre gesetzlichen Vertreter verursacht worden sind. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter vom Activitytoys-Verleih.
2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von diesen Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 11 Pflichten des Mieters während der Mietzeit
1. Der Mieter hat die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Darüber hinaus hat der Mieter alle von ihm schuldhaft verursachten Mängel zu beseitigen bzw. für deren Beseitigung aufzukommen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, für die fortlaufende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften in Bezug auf die Mietgegenstände zu sorgen.
3. Der Mieter hat während der Nutzung der Mietgegenstände (u,a, Luftpumpe) für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder – schwankungen hat der Kunde einzustehen.
§ 12 Versicherung
1. Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
§ 13 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahme, Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, Activitytoys-Verleih unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich von solchen Maßnahmen Dritter zu benachrichtigen. Der Mieter hat die Kosten der Abwehr derartiger Eingriffe zu tragen, es sei denn, dass die Eingriffe der Dritten Activitytoys-Verleih zuzuordnen sind.
§ 14 Kündigung von Mietverträgen
1. Ein Mietvertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt auch für vereinbarte Zusatzleistungen.
§ 15 Rückgabe der Mietgegenstände
1. Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand in Räumen vom Activitytoys-Verleih während des vereinbarten Rückgabe-Zeitraums zurückzugeben.
2. Die Rückgabe ist erst mit dem Abladen aller Mietgegenstände in Räumen vom Activitytoys-Verleih abgeschlossen. Activitytoys-Verleih behält sich die eingehende Prüfung der Mietgegenstände vor. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände. Bei übermäßiger Verschmutzung der Mietgegenstände wird dem Mieter die Reinigung berechnet.
3. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Mieter Activitytoys-Verleih hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Mieter eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
4. Im Falle der schuldhaften Beschädigung oder des Verlusts von Vermietgegenständen hat der Mieter an Activitytoys-Verleih die Reparaturkosten, bei Totalschaden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert, ggf. abzüglich des Restwertes zu erstatten. Daneben hat der Kunde die etwaig anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Vermietausfall sowie eine Verwaltungskostenpauschale zu ersetzen.
§ 16 Schriftform
Sofern die Schriftform vereinbart oder in diesen AGB vorgesehen ist, wird sie auch durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments gewahrt, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.
§ 17 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
3. Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Activitytoys-Verleih und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr (CISG). Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
4. Erfüllungsort ist der Hauptsitz vom Activitytoys-Verleih.
5. Gerichtsstand ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 ZPO vorliegen, der Geschäftssitz vom Activitytoys-Verleih. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
"Activitytoys-Verleih"
Inh. Olga Ekes
Döhrbruch 77
30559 Hannover
Abholzeiten: nach Vereinbarung
WhatsApp: 0177 6026143
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